Eine telefonische Patientenaufklärung nur bei einfachen Eingriffen möglich
Bei einfach gelagerten Fällen kann der Patient auch telefonisch in einen bevorstehenden Eingriff einwilligen: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2010 (Az.: VI ZR 204/09). Die minderjährige Patientin musste sich im Alter von drei Wochen einer Leistenhernien-Operation unterziehen. Der Chirurg informierte die Mutter als gesetzliche Vertreterin in einem Aufklärungsgespräch über