Arzt oder Krankenhaus müssen auch über Behandlungsalternativen der „zweiten Wahl“ aufklären
Der Fall: Behandlung von Herzrasen mit Katheterablation Die Klägerin litt längere Zeit unter Herzrasen. Im Krankenhaus wurde dann eine Katheterablation durchgeführt. Die Behandlung fußt auf dem Konzept, dass Herzgewebe ausgeschaltet wird, da es falsche elektrische Impulse sendet. Hierbei werden gezielt Narben gesetzt, um auf diese Weise die Weiterleitung der falschen