Eine erneute Feststellungsklage nach Feststellungsurteil ist zulässig
Ansprüche von Geschädigten können verjähren. Ein verjährter Anspruch kann nicht mehr mit Erfolg vor Gericht geltend gemacht werden. Das passiert leider gar nicht so selten. Ein Gerichtsurteil oder ein mit dem Versicherer auszuhandelndes „titelersetzendes“ Anerkenntnis entfaltet für 30 Jahre Rechtskraft und verhindert genau wie ein Gerichtsurteil den Eintritt der Verjährung.