Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden
Die Geschädigte ist nach einem Verkehrsunfall aufgrund ihrer Verletzungen schwerstgeschädigt (Hirnschäden). Dies verursacht außerordentlich hohe Pflegekosten. Für das Jahr 2014 waren dies, wie man der Entscheidung entnehmen kann, etwa 170.000 €. Der Verkehrsunfall liegt 15 Jahre zurück. Wenn man die Pflegekosten der Vergangenheit überschlägt ergeben sich 2.100.000 Euro. Die Geschädigte