Prognose eines Erwerbsschadens und Nichtanrechenbarkeit einer überobligatorischen Tätigkeit
1. Sachverhalt: Der Kläger ist mit 16 Jahren bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Der beklagte Versicherer zahlt auf alle Schadensposten (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Mehrbedarfsschaden, Pflegekosten und auch auf Verdienstausfall). 2. Erwerbsschaden: Streitig ist in diesem