Unfall zwischen Fußgänger und Auto
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 08. Juni 2017 – 22 W 3017: Bei einem Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin und einem Auto kommt ein vollständiges Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr nur bei grob fahrlässigem Verhalten der Fußgängerin in Betracht. Eine Feststellungsklage ist auch dann (stets) zulässig, wenn Schadenspositionen schon bezifferbar sind. Die