Anschnallspflicht bei Schrittgeschwindigkeit
Autofahrer, die lediglich Schrittgeschwindigkeit fahren, etwa beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen, müssen sich nicht anschnallen Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) statuiert Ausnahmen, die nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Urteil vom 30.05.2016 – 19 OWI 92/16), im Einzelfall auch für Straßenbereiche gelten, in denen normalerweise schneller gefahren wird, etwa in