Bemessung des Schmerzensgeldes bei kranken und gesunden Zwilling
Hohes Schmerzensgeld nach grobem Arztfehler – mindestens 500.000 Euro Das Kammergericht Berlin (das ist das Oberlandesgericht Berlin) hat einem durch einen groben Arztfehler schwerstgeschädigten Kind (schwere Lähmungen, Inkontinenz, Sprachbehinderung, schwerstpflegebedürftig, GdB 100 mit den Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung und B = ständige Begleitung) einen hohen Schmerzensgeldbetrag zugesprochen. Es hat