Haushaltsführungsschaden auch bei über 75-jährigen
Ist ein Geschädigter durch unfallbedingte Verletzungen oder nach einem Behandlungsfehler nicht mehr in der Lage, zeitweise oder dauernd seinen Haushalt ganz oder teilweise zu führen oder die von ihm zuvor übernommenen Haushaltstätigkeiten in einem gemeinsamen Haushalt zu erbringen, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu: der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Dieser Anspruch besteht