Keine Notklingel am Bett der Mutter im Kreißsaal ist ein grober Behandlungsfehler
Das Oberlandesgericht Celle hat eine Entscheidung des Landgerichts Hannover bestätigt, das Schadensersatzansprüche eines schwerstgeschädigten Kindes bestätigt hat. Die Mutter des Kindes bemerkte nach der Geburt, wären sie sich erholte, dass ihr Kind „zu ruhig“ war. Anfangs dachte sie, dass es vielleicht schlafe, dann bemerkte sie, dass es sich gar nicht