Über den Einsatz einer neuartigen Bandscheibenprothese muss in ganz besonderem Maße aufgeklärt werden
In diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es darum, dass dem Patienten eine neuartige Bandscheibenprothese eingesetzt worden ist, die vollständig aus Kunststoff bestand. Darüber, dass die Prothese neuartig und damit nicht erprobt war, ist der Patient nicht aufgeklärt worden. Es traten Probleme auf, sodass die Prothese entfernt und ersetzt werden