Auch eine nicht indizierte Lebensverlängerung löst keine Schadensersatzansprüche aus
Hintergrund der Entscheidung war, dass der Sohn und Alleinerbe des verstorbenen Patienten gegen den behandelnden Arzt geltend gemacht hat, dass dieser die künstliche Ernährung hätte einstellen müssen, weil sein Vater durch diese lebenserhaltenden Maßnahmen unnötig gelitten habe. Der hochbetagte Vater war bettlägerig, gelähmt und dement. Die sinnlose Verlängerung des Lebens