Gesteigerte Aufklärungserfordernisse bei Lebendorganspenden
In diesen beiden Fällen geht es um sogenannte Lebendspenden von Nieren. Das sind im Gegensatz zu den Spenden von toten Organspendern, solche Spenden, die unter Lebenden, meist Verwandten oder Ehepartnern abgegeben werden. Eine solche Übertragung eines Organs unter Lebenden ist nur dann zulässig, wenn kein Spenderorgan eines Toten zur Verfügung