Der Verzicht auf Ansprüche Dritter nach Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler kann eigenes Geld kosten
Das ist eine Haftungsfalle für Rechtsanwälte: verzichtet ein privat krankenversicherter Geschädigter bei einem Vergleichsschluss auf Ansprüche Dritter, nämlich auch auf die Ansprüche seiner privaten Krankenversicherung (PKV), so muss die Krankenversicherung für Folgeheilbehandlungen der Gesundheitsschäden aus dem Verkehrsunfall nicht mehr aufkommen. Der aufgrund eines Verkehrsunfalls Geschädigte war privat krankenversichert. Seine private