Arbeitsunfall
Schmerzensgeld für Verletzungen bei Arbeitsunfällen wird nur in Ausnahmefällen gezahlt.
Arbeitnehmer haben nach Arbeitsunfällen in der Regel keinen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber oder Arbeitskollegen Schmerzensgeld zu bekommen, wenn sie verletzt worden sind. Das gilt auch für Schüler, die zu Schaden kommen. Auch der Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften löst keinen Schmerzensgeldanspruch aus. Dieser Haftungsausschluss nach den §§ 104, 105 SGB VII soll