Die Gefahr der Verjährung ist im Arzthaftungsrecht groß
In dem vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 08.11.16 – VI ZR 594/15) zu entscheidenden Fall ging es um einen Geburtschaden. Das Kind vertreten durch die Mutter verlangte vom Krankenhausträger Schmerzensgeld und Feststellung des zukünftigen Schadensersatzes wegen einer Behandlung entgegen den Facharztstandards (§ 630a Abs. 2 BGB) und wegen unzureichender medizinischer