Haftung bei plötzlichem Abbremsen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. April 2017 – 9 U 189/15: Die abrupte Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne festgestellten äußeren Anlass ändert bei einem Auffahrunfall grundsätzlich nichts an einem im Wege des Anscheinsbeweises festzustellenden schuldhaften Verkehrsverstoß des Hintermanns zu 100 Prozent, mehr Bei einem Verkehrsunfall bremste der Vorausfahrende grundlos, so