Schlagwort: Aufklärungsfehler

Aufklärungsfehler

Das Abraten von schulmedizinischen Eingriffen bei Brustkrebs ist ein grober Behandlungsfehler

Dieser Fall ist außerordentlich traurig, weil die Patientin bei einer Behandlung gemäß den (schulmedizinischen) Facharztstandards vermutlich überlebt hätte. Aufgrund des unverständlichen Verhaltens der Ärztin mussten nun die Erben, der Ehemann und die noch minderjährigen Kinder, vor Gericht klagen. Das ist möglich, denn Schmerzensgeld ist vererblich. Brustkrebs nicht gemäß Schulmedizin behandelt!

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Tablet Medizinrecht
Aufklärungsfehler

Aufklärungs- und Behandlungsfehler in einer Arzthaftungssache sind unterschiedliche Streitgegenstände

In diesem Fall ging es um die operative Versorgung einer Bakerzyste (diese bilden sich in der Kniekehle). Der Patient erlitt Nervenschäden. Er behauptete über die Möglichkeit von Nervverletzungen gar nicht aufgeklärt worden zu sein. Dagegen sprach der von ihm unterzeichnete Aufklärungsbogen, der solche Belehrungen enthielt. Das hat das Gericht zugunsten

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Aufklärungsfehler

Schmerzensgeld bei erheblichen motorischen und geistigen Entwicklungsstörungen des Kindes nach groben Behandlungsfehlern bei der Geburtsleitung

Gleich mehrere Behandlungsfehler bei der Geburt Den Ärzten im Krankenhaus sind bei der Geburtsleitung mehrere Behandlungsfehler unterlaufen. Sie haben das CTG (Herztonwehenschreibung) falsch ausgewertet und hätten der Mutter viel früher darlegen müssen, dass eine Kaiserschnittentbindung sinnvoll sein kann (relative Indikation). Sodann hat der medizinische Sachverständige dargelegt (dieser Wertung hat sich

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
Arzthaftung

Die Gefahr der Verjährung ist im Arzthaftungsrecht groß

In dem vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 08.11.16 – VI ZR 594/15) zu entscheidenden Fall ging es um einen Geburtschaden. Das Kind vertreten durch die Mutter verlangte vom Krankenhausträger Schmerzensgeld und Feststellung des zukünftigen Schadensersatzes wegen einer Behandlung entgegen den Facharztstandards (§ 630a Abs. 2 BGB) und wegen unzureichender medizinischer

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Arzt klärt auf
Aufklärungsfehler

Eine telefonische Patientenaufklärung nur bei einfachen Eingriffen möglich

Bei einfach gelagerten Fällen kann der Patient auch telefonisch in einen bevorstehenden Eingriff einwilligen: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2010 (Az.: VI ZR 204/09). Die minderjährige Patientin musste sich im Alter von drei Wochen einer Leistenhernien-Operation unterziehen. Der Chirurg informierte die Mutter als gesetzliche Vertreterin in einem Aufklärungsgespräch über

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