Das Abraten von schulmedizinischen Eingriffen bei Brustkrebs ist ein grober Behandlungsfehler
Dieser Fall ist außerordentlich traurig, weil die Patientin bei einer Behandlung gemäß den (schulmedizinischen) Facharztstandards vermutlich überlebt hätte. Aufgrund des unverständlichen Verhaltens der Ärztin mussten nun die Erben, der Ehemann und die noch minderjährigen Kinder, vor Gericht klagen. Das ist möglich, denn Schmerzensgeld ist vererblich. Brustkrebs nicht gemäß Schulmedizin behandelt!