Der Aufklärungsbogen ist kein Beweis für eine ordnungsgemäße Aufklärung
Herzoperation – wurde genügend aufgeklärt? In dem Berufungsverfahren (das Landgericht hatte die Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen) vor dem Kammergericht in Berlin (OLG) ging es um die Frage, ob vor einer Herzoperation, bei der schwerwiegende Komplikationen eingetreten waren, eine genügende Aufklärung stattgefunden hat. Das beklagte Krankenhaus hatte sich zunächst darauf zurückgezogen,