Aufklärung vor OP: ist die Bezeichnung „vereinzelte Zwischenfälle“ bei 20 Prozent Häufigkeit ok?
Wird ein Risiko, das in 20 Prozent der Fälle auftritt, als „vereinzelt“ bezeichnet, genügt dies für eine ordnungsgemäße Aufklärung und stellt keine Verharmlosung dar Nach Bruch bildete sich ein Falschgelenk (Pseudarthrose) Der Kläger rutschte aus und brach sich den Oberarm. Dieser musste im Krankenhaus operiert werden. Das Ergebnis der Operation