Gesteigerte Aufklärungspflichten bei Behandlungskonzept entgegen den Facharztstandards – Fall: Bandscheibenvorfall/ Versteifungsoperation / bisegmentales Vorgehen
Bei unerforschten oder wenig erforschten medizinischer Methoden muss besonders sorgfältig aufgeklärt werden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Aufklärung des Patienten folgende Maßstäbe bei der Anwendung unerforschter oder wenig erforschter medizinischer Methoden aufgestellt: Bei der Anwendung von Neulandmethoden muss die Aufklärung überobligatorisch sorgfältig erfolgen. Zudem muss der