Arzthaftungsrecht
Unbedingtes Fragerecht der Parteien an den gerichtlichen Sachverständigen
In diesem Rechtsstreit, der dann als Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof hinaufgelangte, ging es um Tierhalterhaftung, nämlich um die Haftung für ein Haustier, einen Hund, der den Kläger durch sein Verhalten so sehr erschreckt hat, dass er sich das Bein verdrehte. Das Knie wurde geschädigt, der Kläger musste sich einer Kreuzbandoperation unterziehen.