Aufklärungs- und Behandlungsfehler in einer Arzthaftungssache sind unterschiedliche Streitgegenstände
In diesem Fall ging es um die operative Versorgung einer Bakerzyste (diese bilden sich in der Kniekehle). Der Patient erlitt Nervenschäden. Er behauptete über die Möglichkeit von Nervverletzungen gar nicht aufgeklärt worden zu sein. Dagegen sprach der von ihm unterzeichnete Aufklärungsbogen, der solche Belehrungen enthielt. Das hat das Gericht zugunsten