Grober Behandlungsfehler: zu spät erkannter Herzinfarkt / Mitursächlichkeit
In einem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ein ganz bedeutendes Problem des Arzthaftungsrechts anschaulich aufgegriffen und seine Rechtsauffassung erneut bestätigt. Der zu spät erkannte Herzinfarkt Es ging um die fehlerhafte Versorgung eines akuten Coronasyndroms. Die Klägerin hat vorgetragen, dass sie durch zwei nicht ausreichend behandelte Herzinfarkte eine Herzschwäche erlitten habe, die