Arzthaftung
Erhöhte Aufklärungspflicht bei Schönheitsoperationen: Die misslungenen Brustimplantate
In einem Urteil zum Aufklärungsumfang bei kosmetischen Eingriffen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm – Urt. V. 29.03.2006 – 3 U 263/05 -ein Schmerzensgeld von 10.000,00 € zu. Der Wunsch einer Mutter, nach der Geburt und dem Stillen zweier Kinder ihre erschlafften Brüste (maßvoll) vergrößern und straffen zu lassen, erscheint nur