Arzthaftung
Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur
Die Klägerin fiel auf ihr Gesäß. Sie begab sich daraufhin wegen der anhaltenden Schmerzen erst in ambulante Behandlung, dort wurde keine bildgebende Untersuchung durchgeführt, stattdessen acht Infiltrationen. Sodann begab sie sich in ein Krankenhaus. Die dortige Röntgenuntersuchung verlief ergebnislos. Daraufhin begab sie sich in ein Institut, das ein MRT durchführte