Schlagwort: Facharztstandards

Leitlinien und Richtlinien diktieren nicht die Facharztstandards
Facharztstandards

Leitlinien und Richtlinien diktieren nicht die Facharztstandards

Die Wahl der Therapie ist prinzipiell Sache des Arztes Die Wahl der Therapie ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prinzipiell Sache des Arztes. Der Behandler (Arzt oder Krankenhaus) schuldet dem Patienten aber eine Behandlung gemäß den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden, allgemein anerkannten und bewährten fachmedizinischen Standards (§ 630a

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Arztfehler bei zwingend notwendiger Maßnahme
Facharztstandards

Arztfehler bei zwingend notwendiger Maßnahme

Klägerin war die Ehefrau des verstorbenen Patienten. Dieser litt unter zahlreichen Erkrankungen, auch unter solchen des Herzens, etwa unter undichten Herzklappen. Er hatte auch schon einen Herzinfarkt erlitten und eine Bypassoperation hinter sich gebracht. Seitdem absolvierte er jährlich eine Kontrolluntersuchung. Nach zwölf Jahren verschlechterte sich sein Zustand. Nach mehreren Behandlungen

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