Befunderhebungsfehler
70.000 € Schmerzensgeld für den Tod der Patientin aufgrund verspäteter Diagnose einer Krebserkrankung
In diesem Fall ging es um die um neun Monate verspätete Entdeckung von Darmkrebs, an dem die Patientin viereinhalb Jahre später qualvoll starb. Da das Schmerzensgeld vererblich ist, konnten die Erben die Ansprüche vor Gericht geltend machen. Die Beweislast Der Fehler des Arztes ist vom Gericht und vom Sachverständigen als