Drucken
Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Schlagwort: Feststellungsinteresse

Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden
Abfindungsvergleich

Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden

Einen durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler Geschädigter hat Anspruch auf Ersatz seiner zukünftigen Schäden. Es besteht aber die Gefahr, dass Verjährung eintritt und solche Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können. Das gilt es zu verhindern. Zu diesem Zwecke muss der Haftpflichtversicherer den Anspruch entweder in einer Weise anerkennen

Weiterlesen »
Eine erneute Feststellungsklage nach Feststellungsurteil ist zulässig
Behandlungsfehler

Eine erneute Feststellungsklage nach Feststellungsurteil ist zulässig

Ansprüche von Geschädigten können verjähren. Ein verjährter Anspruch kann nicht mehr mit Erfolg vor Gericht geltend gemacht werden. Das passiert leider gar nicht so selten. Ein Gerichtsurteil oder ein mit dem Versicherer auszuhandelndes „titelersetzendes“ Anerkenntnis entfaltet für 30 Jahre Rechtskraft und verhindert genau wie ein Gerichtsurteil den Eintritt der Verjährung.

Weiterlesen »

Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt!

Rufen Sie uns UNVERBINDLICH an oder mailen Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.

Nach oben scrollen
Call Now Button