Bemessung und Berechnung von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente
Die bei der Geburt geschädigte Klägerin (Geburtsschaden) wird aufgrund der Folgen einer Schulterdystokie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen niemals ein selbstständiges Leben führen können und dauerhafte Assistenz im Alltag benötigen. Das Erreichen der Berufsschulreife ist aufgrund der Entwicklungsverzögerungen zweifelhaft. Eine psychische Belastung ist absehbar. Trotz dieser immensen Beeinträchtigungen hatte das Landgericht