Schlagwort: Geburtsschaden

Aufklärungspflicht während der Operation
Arzthaftung

Aufklärungspflicht während der Operation

OLG Hamm, Urteil vom 07.12.2016 – 3 U 122/15: Haben sich die Eltern vor der Operation ausdrücklich gegen eine empfohlene Nierenentfernung anstelle einer Rekonstruktion des Nierenbecken-​Harnleiterübergangs bei ihrem minderjährigen Kind ausgesprochen und stellt sich während der Operation heraus, dass das angestrebte Operationsziel der Rekonstruktion nicht erreicht werden kann, so bedarf es

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Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht bei ärztlichen Behandlungsfehlern

In drei neueren Beschlüssen hat sich der Bundesgerichtshof damit auseinandergesetzt, wann das Vorbringen des Patienten in einem Arzthaftungsprozess vor den Instanzengerichten (Landgericht, Oberlandesgericht) als unerheblich übergangen werden darf. Es hat dabei aber strenge Anforderungen an die Gerichte gestellt und in allen drei Fällen eine Gehörsverletzung bejaht. In dem ersten Fall

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Mangelnde Aufklärung über notwendigen Kaiserschnitt
Arzthaftung

Mangelnde Aufklärung über notwendigen Kaiserschnitt

In diesem Geburtschadensfall ging es um folgende Problematik Bei der Aufnahme der Mutter in das Krankenhaus drohte eine Frühgeburt. Die Mutter litt unter Schwangerschaftsdiabetes; außerdem traten während der Schwangerschaft wiederholt Nierenbeckenentzündungen auf. Der Entzündungswert (CRP) war erhöht. Die Mutter wurde über die Möglichkeit einer sectio (Kaiserschnitt) aufgeklärt. Sie entschied sich

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Schmerzensgeldbemessung in schweren Geburtsschadensfällen

500.000,- bis 700.00,- Euro bei Geburtschäden Geburtschäden können sehr tragisch sein. Sie können zu dem unglücklichsten Schaden führen, der einen Menschen treffen kann, nämlich zu der Zerstörung seiner Persönlichkeit. Dafür werden in Deutschland höchste Schmerzensgelder zugesprochen, etwa 500.000,- bis 700.000,- Euro. Abgrenzung zwischen schwersten und schweren Geburtschäden Das OLG Bamberg

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
Geburtsschaden

Schockschaden bei Geburtsschaden

Als Schockschäden werden solche Schäden bezeichnet, die infolge des mit erlebten Todes oder Todesnachricht naher Angehöriger zu pathologisch (krankhaften) fassbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen des Miterlebenden führen und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Hinterbliebene bei der Benachrichtigung eines tödlichen Unfalls eines Angehörigen erfahrungsgemäß ausgesetzt sind. In Betracht kommen etwa Depressionen oder eine

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