Aufklärungspflicht
Aufklärungspflichten bei der Implantation einer Hüftprothese
In diesem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um Folgendes: Bei der Patientin ist nicht eine konventionelle Hüftprothese (TEP) eingebaut worden, sondern eine damals neuartige Prothese in Form des Oberflächenersatzes nach MacMinn. Bei dieser Art Prothese wird der geschädigte Gelenkskopf des Oberschenkelknochens nicht entfernt sondern lediglich mit einer Kappe überkront.