Arzthaftung
Gesamtschuldnerhaftung bei dem Verkehrsunfall nachfolgenden Behandlungsfehler
Aufgrund der grob fehlerhaften Behandlung in einem Krankenhaus, in das der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall eingeliefert worden ist, wird der Versicherer des Autofahrers, der den Unfall verschuldet hat, zwar nicht aus der Gesamtschuldnerhaftung befreit, gleichwohl muss das unterschiedliche Ausmaß der Schädigungen bei der Abwägung der Schädigerbeiträge im Innenverhältnis berücksichtigt werden.