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Schlagwort: grobe Fahrlässigkeit

Arztbrief

Ein Arztbrief kann eine Pflicht der Patientin zur Nachforschung hinsichtlich eines Behandlungsfehlerverdachts auslösen

Dieser Fall zeigt sehr anschaulich eine Verjährungsfalle: Die Verjährung in Arzthaftungssachen beträgt 30 Jahre (Höchstfrist). Danach kann kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Die kürzere Frist der Regelverjährung (drei Jahre) wird innerhalb dieser 30 Jahre in Gang gesetzt, wenn die Kenntnis des Patienten im Großen und Ganzen von einer Behandlung

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Schmerzensgeldbemessung bei grob fahrlässigem Verhalten

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Straßenverkehrsunfallsachen ist ein durch den Unfallhergang belegtes grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers grundsätzlich als erhöhender Faktor für die Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken vom 26.02.15, Az: 4 U 26/14) An diesem vom Gericht aufgearbeiteten Autounfall ist folgendes bemerkenswert: Von den beiden kollidierten PKW traf

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