Schlagwort: Haftungsquote

Radfahrer auf falscher Seite
Betriebsgefahr

Haftung für den Sturz einer Motorradfahrerin aufgrund mangelhaften Straßenbelages

Das Land (der Staat) kann aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die mangelhafte Griffigkeit des Straßenbelages haften, wenn ein Motorradfahrer aus diesem Grund stürzt und sein Motorrad beschädigt wird. In diesem Fall kam eine Motorradfahrerin bei regennasser Straße zu Fall, weil der Straßenbelag eine mangelhafte Griffigkeit aufwies sodass nicht mehr

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Radfahrer auf falscher Seite

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Ansprüche einer Radfahrerin um ein Drittel gekürzt, weil sie den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt hat. Eine Radfahrerin befuhr – ohne einen Fahrradhelm zu tragen – den Radweg entgegen der Fahrtrichtung und kollidierte mit einem abbiegenden, wartepflichtigen PKW. Sie wurde schwer verletzt: Kniefraktur und Schädel-Hirn-Traum.

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Radfahrer auf falscher Seite
Haftungsquote

14-jähriges Mädchen wird vom Gegenverkehr erfasst

Wird ein 14-jähriges Mädchen vom Gegenverkehr erfasst, weil es hinter einem aus einer Haltestelle gerade anfahrenden Omnibus die Fahrbahn quert ohne nach rechts zu schauen und dort von einem anfahrenden Pkw erfasst, ist eine Haftungsverteilung 50:50 angemessen Die Eltern des Mädchens erhoben Klage und räumten selber ein Mitverschulden in Höhe

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Mitverschulden von Fußgängern bei einem Verkehrsunfall wegen dunkler Bekleidung

Es kann Fußgängern als Mitverschulden angelastet werden, wenn Sie bei Dunkelheit dunkel gekleidet eine Strasse überqueren. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein solches Mitverschulden angenommen. Zwei ältere Verkehrsteilnehmer sind beim Überqueren der Strasse von einem zu schnell fahrenden Fahrzeug erfasst worden. Dabei waren sie bei Regenwetter und Dunkelheit nicht nur dunkel

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Für Vögel zu bremsen, kann teuer werden
Haftungsquote

Für Vögel zu bremsen, kann teuer werden

Für Vögel zu bremsen, kann teuer werden – Landgericht Duisburg, Urteil vom 30.06.2016 – 12 S 118/15 zu Kleintier-Unfällen Üblicherweise gilt die Faustformel, dass den Auffahrenden bei einem Verkehrsunfall die Schuld trifft, weil vermutet wird, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der

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Speed-Pedelec-Fahrer: Ansprüche um die Hälfte gekürzt

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 11.12.2014 – 18 O 388/12 einem verunglückten Speed-Pedelec-Fahrer, der ohne Helm gefahren war, seine Ansprüche um die Hälfte gekürzt, weil ihm ein Mitverschulden an seinen schweren Kopfverletzungen vorzuwerfen war Ein Kieferorthopäde hatte ein Speed-Pedelec gekauft. Ein solches Elektrofahrrad ist sportlicher als ein normales

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