Haftung für den Sturz einer Motorradfahrerin aufgrund mangelhaften Straßenbelages
Das Land (der Staat) kann aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die mangelhafte Griffigkeit des Straßenbelages haften, wenn ein Motorradfahrer aus diesem Grund stürzt und sein Motorrad beschädigt wird. In diesem Fall kam eine Motorradfahrerin bei regennasser Straße zu Fall, weil der Straßenbelag eine mangelhafte Griffigkeit aufwies sodass nicht mehr