DIN-Normen
Der Heimträger muss seine Heimbewohner vor gesundheitlichen Gefahren schützen
Eine Heimbewohnerin mit deutlicher Intelligenzminderung und schwerer Diabetes, die von ihrer Mutter rechtlich betreut wird, lebte in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Bewohnerin wollte in einer Sitzbadewanne ein Bad nehmen. Die Armatur sah keine Begrenzung der Heißwassertemperatur vor. Das Wasser strömte so heiß in die Wanne, dass