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Schlagwort: Hinterbliebenengeld

Angehörigenschmerzensgeld

Schmerzensgeld (100.000,- €) für Schockschaden beim miterlebten Tod eines Angehörigen

Irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom nach miterlebten Autounfall In diesem Fall ging es darum, dass die Klägerin bei dem von ihr miterlebten Autounfall und Tod ihres Ehemanns ein irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten hatte; außerdem stellten sich fortdauernde Depressionen ein. Üblicherweise gibt es in Deutschland beim Tod eines Angehörigen sehr wenig Schmerzensgeld in

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Angehörigenschmerzensgeld

Nach Motorradunfall Angehörigenschmerzensgeld für Ehefrau, Kinder und Bruder

Der Ehemann und Vater von vier Kindern verstarb bei einem Verkehrsunfall (Motorradunfall). Neben der Witwe und den Kindern hinterließ der Verstorbene neben sechs Geschwistern auch noch einen Lieblingsbruder, der den Unfall hautnah miterlebt hatte. Auch Hinterbliebene können für das seelische Leid entschädigt werden Nach § 844 Abs. 3 BGB muss

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Angehörigenschmerzensgeld

Es liegt ein grobes Organisationsverschulden, wenn in der hausärztlichen Versorgung das Ergebnis eines Laborbefundes (Blut) nicht mit dem Patienten besprochen wird

In diesem tragischen Fall verlangen die Eltern aus ererbtem Recht Schmerzensgeld für ihre mit 25 Jahren verstorbene Tochter und auch Schadensersatz von dem beklagten Hausarzt. Auffällige Blutwerte vor Kiefer-OP Die Tochter hatte mit Blick auf eine anstehende Kieferoperation bei ihrem Hausarzt eine Blutuntersuchung vornehmen lassen. Die Blutwerte waren außerordentlich auffällig.

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Hinterbliebenengeld (Angehörigenschmerzensgeld) = § 844 Abs. 3 BGB
Angehörigenschmerzensgeld

Hinterbliebenengeld (Angehörigenschmerzensgeld) = § 844 Abs. 3 BGB

Das neue Hinterbliebenengeld (Angehörigenschmerzensgeld) Den Angehörigen eines Patienten oder Verkehrsunfallopfers mag es naturgemäß schlecht gehen, aber so ohne weiteres gab es bisher kein Angehörigenschmerzensgeld in Deutschland. Für die „normale“ Trauer um den Tod eines Angehörigen wurde kein immaterieller Ersatz (Schmerzensgeld) zugesprochen. Nur dann, wenn die Trauer über das normale Trauern

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