Mitverschulden aufgrund unangemessener Motorradkleidung
Nach einer Kollision eines Leichtkraftrades mit einem Pkw war eine Aufklärung des Unfallhergangs nicht möglich. Zwar ist ein Pkw deutlich breiter als ein Krad. Es war aber unklar, ob das für den Unfall eine Rolle gespielt hat. Deshalb ging das Gericht von einer Haftungsverteilung von 50:50 aus. So wurde dem