Hohes Schmerzensgeld (800.000,- Euro) für Schwerstgeschädigte bei langem Leidensweg in vollem Bewusstsein (OLG Hamburg, Urteil v. 05.09.2024 – 1 U 95/23)
Nach grober Standardunterschreitung bei der Geburt erlitt der Kläger wegen Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung. Der Kläger leidet seitdem unter zahlreichen Folgeschäden, darunter Bewegungsstörungen, Verkrampfungen, der spastischen Lähmung aller vier Extremitäten, also beider Arme und Beine, Epilepsie (Krampfanfälle), Schluck- und Essstörungen, Rückratverkrümmung und muskuläre Hypotonie (Erschlaffung der Muskeln). Er ist lebenslang