Bei schwersten Verletzungen nach einem Kletterunfall ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,- gerechtfertigt
Nicht korrekt gesicherter Kletterer stürzt und fällt auf Kläger In einer Kletterhalle ereignete sich ein folgenschwerer Unfall. Ein Kletterer wurde von einer Kletterin abgesichert. Er stürzte von 7,50 m Höhe ab und wurde von der Kletterin nicht korrekt gesichert, sodass er im Fallen auf den am Boden befindlichen Kläger traf,