Speed-Pedelec-Fahrer: Ansprüche um die Hälfte gekürzt
Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 11.12.2014 – 18 O 388/12 einem verunglückten Speed-Pedelec-Fahrer, der ohne Helm gefahren war, seine Ansprüche um die Hälfte gekürzt, weil ihm ein Mitverschulden an seinen schweren Kopfverletzungen vorzuwerfen war Ein Kieferorthopäde hatte ein Speed-Pedelec gekauft. Ein solches Elektrofahrrad ist sportlicher als ein normales