Schlagwort: Motorrad

Radfahrer auf falscher Seite
Betriebsgefahr

Haftung für den Sturz einer Motorradfahrerin aufgrund mangelhaften Straßenbelages

Das Land (der Staat) kann aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die mangelhafte Griffigkeit des Straßenbelages haften, wenn ein Motorradfahrer aus diesem Grund stürzt und sein Motorrad beschädigt wird. In diesem Fall kam eine Motorradfahrerin bei regennasser Straße zu Fall, weil der Straßenbelag eine mangelhafte Griffigkeit aufwies sodass nicht mehr

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Mitverschulden aufgrund unangemessener Motorradkleidung

Nach einer Kollision eines Leichtkraftrades mit einem Pkw war eine Aufklärung des Unfallhergangs nicht möglich. Zwar ist ein Pkw deutlich breiter als ein Krad. Es war aber unklar, ob das für den Unfall eine Rolle gespielt hat. Deshalb ging das Gericht von einer Haftungsverteilung von 50:50 aus. So wurde dem

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