Zur Prüfung eines Entscheidungskonflikts für den Fall der hypothetischen Einwilligung in einen medizinischen Eingriff muss der Patient immer angehört werden
Der Sachverhalt dieser höchstrichterlichen Entscheidung zur Frage der Aufklärung und Einwilligung in eine gynäkologische Operation ist unter den Parteien sehr streitig. Besprochen worden ist eine Operation zur Anhebung der Harnblase und der erschlafften Scheidenwände. Die Ärzte behaupten, die Klägerin auch über die Entfernung der Gebärmutter aufgeklärt zu haben. Die Patientin