Aufklärungspflicht
Ein Arzt muss über die Nebenwirkung von Medikamenten aufklären
Die Patientin begehrte Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung durch eine Gynäkologin. Diese verordnete der 1965 geborenen Klägerin, die Raucherin war, im November 1994 das Antikonzeptionsmittel „Cyclosa“, eine sogennante Pille der dritten Generation, zur Regulierung ihrer Menstruationsbeschwerden. Die Klägerin nahm daraufhin das verordnete Medikament seit Ende Dezember 1994 ein. Im Februar