Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen führen zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.
Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche eines Patienten gegen Arzt oder Krankenhaus oder eines Unfallopfers gegen den Unfallverursacher verjähren gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Das Jahr der Kenntnis selbst zählt zwar nicht mit, jedoch ist die Frist sehr kurz. Wenn man sich innerhalb dieser