Herausforderung „mündelsichere Geldanlage“
Für betreute Geschädigte ist die Anlage des Mündelgeldes misslich: Wenn durch Verkehrsunfälle oder die medizinische Behandlungsfehler Geschädigte unter rechtlicher Betreuung stehen, stellt sich das Problem, dass sowohl ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss. Das gilt auch für die spätere Anlage der Abfindung. Hier können gerade bei