Arzthaftung
Aufklärungspflichten über Operationserweiterung oder den Wechsel der Operationsmethode
In diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um einen Patienten, der einen minimalinvasiven Eingriff (arthroskopisch) an der Schulter gewünscht und mit dem Arzt verabredet hatte. Der Eingriff ist aber dann auf eine umfangreiche, offene Operation erweitert worden. Es kam zu Komplikationen, nämlich schweren Entzündungen, sodass zwei Revisionsoperationen notwendig waren.