Angehörigenschmerzensgeld
Es liegt ein grobes Organisationsverschulden, wenn in der hausärztlichen Versorgung das Ergebnis eines Laborbefundes (Blut) nicht mit dem Patienten besprochen wird
In diesem tragischen Fall verlangen die Eltern aus ererbtem Recht Schmerzensgeld für ihre mit 25 Jahren verstorbene Tochter und auch Schadensersatz von dem beklagten Hausarzt. Auffällige Blutwerte vor Kiefer-OP Die Tochter hatte mit Blick auf eine anstehende Kieferoperation bei ihrem Hausarzt eine Blutuntersuchung vornehmen lassen. Die Blutwerte waren außerordentlich auffällig.