Erhöhung des Schmerzensgeldes bei verzögerter und unangemessener Regulierung des Schadens
Eine aufgrund eines Verkehrsunfalls schwerstgeschädigte junge Frau erhielt für ihre außerordentlich gravierenden Lebensbeeinträchtigungen, etwa: Querschnittslähmung mit Kurzdarmsyndrom 400.000 € Schmerzensgeld. Das Gericht hat das Schmerzensgeld um 30.000 € auf insgesamt 430.000 erhöht wegen unangemessener und verzögerter Regulierung. Zermürbung durch Hinauszögern der Schadensregulierung? Der Punkt ist nämlich folgender: wenn die Schadensregulierung