Schmerzensgeld bei nicht erkanntem Hautkrebs
„Kläger des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm war der Ehemann der während des Prozesses verstorbenen Patientin. Er machte Schmerzensgeld und Schadensersatz aus vererbtem Recht geltend. In der ersten Instanz, beim Landgericht Paderborn, war die Klage gescheitert. Erst beim Oberlandesgericht Hamm bekam der Kläger Recht. Das ist ein bisschen absurd, denn