Ein Schlichtungsstellen Gutachten kann vor Gericht als Urkundenbeweis gewürdigt werden, es kann aber nicht den Sachverständigenbeweis ersetzen
Verfahrensmangel In einem Arzthaftungsprozess wird immer ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Diesen in Stein gegossenen Richtsatz haben das Landgericht Gera und das Oberlandesgericht Jena verkannt. Dieser Verfahrensmangel konnte vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, nicht bestehen. Das hätte beiden Gerichten von Anfang an klar sein müssen. Es ist absolut unverständlich,